Die Lizenz

Was «Begleiterin des Pfades» bedeutet

Die Lizenz ist eine Methodenlizenz — dasselbe Verfahren, mit dem Rolfing, Feldenkrais oder Bowen arbeiten. Die Methode hat eine Urheberin, die Anwendung ist an Bedingungen geknüpft, und wer die Bedingungen nicht mehr erfüllt, verliert die Erlaubnis. Nicht seine Fähigkeiten — den Namen.


Die vier Bedingungen

Den eigenen Weg gegangen. Alle sechs Stufen, an sich selbst.

Die Ausbildung abgeschlossen. Zehn Module mit Prüfung.

Begleitete Fälle. Menschen durch mehrere Stufen begleitet, dokumentiert, in der Sangha besprochen.

Die Sangha. Viermal im Jahr trifft sich die Gruppe. Wer in zwölf Monaten weniger als zwei Treffen besucht, dessen Lizenz ruht — der Name steht dann nicht im Register und wird nicht geführt. Nach einem Treffen lebt sie wieder auf. Nach vierundzwanzig Monaten ohne Treffen erlischt sie.

Die Sangha ist keine Treuepflicht. Sie ist die Stelle, an der du sagen kannst, dass du bei einer Klientin nicht weiterkommst. Eine Methode, die mit Trauma arbeitet, wird nicht allein ausgeübt.


Was die Lizenz erlaubt

  • Die Methode mit eigenen Klientinnen anwenden, gegen eigenes Honorar
  • Den Namen Begleiterin des Pfades beziehungsweise Practitioner of the Path führen
  • Das Zeichen der Schule im eigenen Auftritt verwenden
  • Mit dem Masterdossier als eigener Arbeitsgrundlage arbeiten

Was sie nicht erlaubt

  • Die Methode lehren. Ausbilden darf nur die Schule.
  • Unterlagen kopieren, weitergeben oder veröffentlichen
  • Die Methode verändert unter diesem Namen anbieten
  • Den Eindruck erwecken, Jeffrey Yuen stehe hinter der Ausbildung

Was sie kostet

Das erste Jahr ist in der Ausbildung enthalten. Ab dem zweiten Jahr CHF 360 — dreissig Franken im Monat für den Eintrag im Register, das Material und das Recht, den Namen zu tragen. Dazu CHF 40 je Sangha-Abend, von denen zwei im Jahr die Bedingung sind.

Die Lizenz soll tragen, nicht verdienen. Darum ist der Sangha-Beitrag so tief, dass niemand wegen des Geldes fehlt — denn genau an der Teilnahme hängt sie.


Und was sie nicht ist

Kein staatlich anerkannter Abschluss, kein geschützter Titel, keine Berufszulassung und keine Grundlage für die Abrechnung mit Kranken- oder Zusatzversicherungen.

Jede Lizenznehmerin arbeitet selbständig, in eigener fachlicher Verantwortung, und unterhält eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.